Die Sicherheit von Patienten-, Personal- und Unternehmensdaten ist Vertrauenssache. Datenschutz wird
deshalb zu einem immer wichtigeren Wettbewerbsfaktor, auch im Fokus von Datenschutzskandalen.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn einer der
Punkte in Ihrer Einrichtung gegeben ist:
wenn mehr als 9 Mitarbeiter EDV gestützt personenbezogene Daten erheben, nutzen oder verarbeiten
wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit mehr als 20 Mitarbeiter
beschäftigt sind
wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5
BDSG unterliegen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten
wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten
Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden
Wer ist für den Datenschutz zuständig, wenn es keinen Datenschutzbeauftragten gibt?
Für die Einhaltung Datenschutzes ist der Unternehmer zuständig.
Wir übernehmen für Sie als externer Datenschutzbeauftragter die Aufgaben leut
Bundesdatenschutzgesetz
Hierzu gehören:
•
Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
•
Beratung in sämtlichen Belangen des Datenschutzes und der Datensicherheit
•
Analyse der gesamten Infrastruktur in Bezug auf den Datenschutz
•
Vorabkontrolle von automatisierten Verfahren
•
Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzkonzepten
•
Erstellung und Pflege des Verfahrenszverzeichnisses
•
Schulung/Unterrichtung der Beschäftigten über die Erfordernisse des Datenschutzes mit der
Verpflichtung auf das Datengeheimnis
•
Datenschutzworkshops zur Sensibilisierung der Beschäftigten
•
Datenschutzaudit
•
Ansprechpartner für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Was bedeutet Datenschutz?
Datenschutz soll die Sicherheit der Daten und
das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Kunden beim Umgang
mit seinen personenbezogenen Daten
sicherstellen.
Datenschutz